Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft (BG / UK)
Die Kosten für Erste-Hilfe-Kurse werden in der Regel vollständig von Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen – sofern es sich um betriebliche Ersthelfer*innen handelt.
Damit die Abrechnung reibungslos funktioniert, bitten wir um folgende Hinweise:
Voraussetzungen für die Kostenübernahme
- Die Kostenübernahme ist in der Regel vollständig möglich, wenn es sich um Mitarbeitende Ihres Unternehmens handelt, die als betriebliche Ersthelfer*innen eingesetzt werden sollen.
- Für jeden Teilnehmenden muss das entsprechende Abrechnungsformular Ihrer Berufsgenossenschaft bzw. Unfallkasse vollständig ausgefüllt und unterschrieben mitgebracht oder vorab eingereicht werden.
- Manche Berufsgenossenschaften verlangen eine Voranmeldung oder Genehmigung, bevor die Kursteilnahme erfolgt. Bitte informieren Sie sich hierzu oder schreiben uns eine Nachricht.
Diese Unterlagen brauchen wir von Ihnen
❗ Wichtiger Hinweis:
Ohne vollständig ausgefülltes Formular müssen wir die Kursgebühr dem Unternehmen privat in Rechnung stellen. Eine nachträgliche Erstattung über die Berufsgenossenschaft ist dann ggf. nicht mehr möglich. Damit alles reibungslos abläuft, benötigen wir:
- Teilnahmeformular der BG / UK (hier klicken)
- Vollständig ausgefüllt mit: Betriebsnummer, Namen und Geburtsdaten der teilnehmenden Personen, Firmenstempel und Unterschrift.
- Vorlage am Kurstag oder vorherige digitale Übermittlung (bitte rechtzeitig übermitteln).
- Optional: Teilnehmerdatenblätter (kann auch vor Ort ausgefüllt werden)
Besonderheiten Kostenübernahme
Bei folgenden Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen sind Besonderheiten zu beachten oder muss die Kostenübernahme oder ein Gutschein angefordert werden:
- BGN (Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe)
- BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege)
- KUVB/Bayerische Landesunfallkasse
- GUVH | LUKN
- Unfallkasse Baden-Württemberg
- UK/FUK Brandenburg
- UK Freie Hansestadt Bremen
- Unfallkasse Mecklenburg-Vorpommern
- UK Nord
- UK NRW
- UK Rheinland-Pfalz
- Unfallkasse Sachsen-Anhalt
Zusammengefasst
4 Schritte bis zur Abrechnung
- 1. Abrechnungsformular ausfüllen und gegebenenfalls bei der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse genehmigen lassen
- 2. Formular an Aid Up senden oder zum Kurs mitbringen
- 3. Kurs besuchen
- 4. Wir übernehmen die Abrechnung direkt mit Ihrer BG/UK - für Sie entsteht kein weiterer Aufwand